Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen, die Seniorinnen und Senioren zu dem Thema beschäftigt haben. Ihre ganz persönlichen Fragen beantworten wir gerne telefonisch (+49 671 20 27 87 10) oder über E-Mail an kurt.schueller@procondata.de.

Eine Immobilien-Rente kommt in erster Linie für Haus-oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ab 70 Jahren infrage, die sich für eine sichere zusätzliche Einnahmequelle zu ihrer Altersversorgung interessieren. Denn nicht in allen Fällen stehen ausreichende Mittel zur  Verfügung, um bis ins hohe Alter ein finanziell sorgenfreies Leben führen zu können. Hohe Kosten für Gesundheit und Pflege belasten gerade im Alter das Budget, sodass die finanziellen Spielräume kleiner werden.

Eine Leibrente schafft hier eine finanzielle Absicherung, ohne das Haus oder die Eigentumswohnung aufgeben zu müssen. Seniorinnen und Senioren erhalten ein lebenslanges Wohnrecht, bleiben in ihrem vertrauten Zuhause und können sich mit den lebenslang garantierten Zahlungen aus der Leibrente viele Wünsche erfüllen.

Grundsätzlich sind alle Arten von Immobilien für eine Verrentung geeignet: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, ebenso Objekte mit einem Gewerbeanteil. Restschulden von bis zu 50% des Verkehrswerts der Immobilie in Abhängigkeit vom Alter der Eigentümer sind für uns dabei kein Problem.

Der aktuelle Verkehrswert des Objektes wird durch ein Wertgutachten eines externen, unabhängigen Gutachters ermittelt.

Eine Immobilien-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, das in Ihrer Immobilie gebundene Kapital in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln, ohne ausziehen zu müssen.

Basis ist ein notarieller Kaufvertrag, mit dem das Eigentum an den Käufer bzw. die Käuferin übergeht und die Rentenzahlung sowie des Wohnrecht in den eigenen vier Wänden auf Lebenszeit für den Verkäufer oder die Verkäuferin festgeschrieben werden. Die Absicherung erfolgt durch eine erstrangige Eintragung im Grundbuch.

Damit ist eine Immobilien-Rente ein absolut sicheres Modell zur Altersfinanzierung.

Eine monatliche Rentenzahlung ist die Regel. Aber auch eine Einmalzahlung, oder eine Kombination aus beidem ist möglich, um z.B. eine bestehende Restschuld abzulösen. Bei der Festlegung der Zahlweise sind wir flexibel, passen uns Ihren Wünschen an.

In solch einem Fall können Sie die Immobilie vermieten und die Mietzahlungen aus der Untervermietung stehen Ihnen dann zu. Je nach Vertragslaufzeit kann das Wohnrecht auch zum Rückkauf angeboten werden.

Auch bei einer Insolvenz des Käufers ändert sich für Sie nichts. Durch die Absicherung im Grundbuch steht Ihnen das Wohnrecht im Konkursfall unmittelbar zu, d.h. Sie bleiben an Ort und Stelle wohnen. Da das Recht auf lebenslange Rentenzahlung ebenfalls grundbuchgesichert ist, besteht es weiterhin und richtet sich dann gegen den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin.

Über diese Sicherheit hinaus, bekommen Sie von uns mit Abschluss des Kaufvertrags eine Deckungszusicherung einer großen Bank oder Versicherung für die Weiterführung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag. Somit sind Sie doppelt abgesichert!

Entscheidende Kriterien für die Berechnung sind:

  • Wert der Immobilie lt. Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen
  • Alter und Geschlecht der Eigentümer
  • Wert des berechneten Wohnrechts
  • Kosten der Immobilienbewirtschaftung
  • Zinsfaktoren

Steuerpflichtig ist nur der sogenannte Ertragsanteil. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages und sinkt kontinuierlich mit zunehmendem Alter. Beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen bei 70-Jährigen 15 %, so liegt der Wert bei 85-Jährigen nur noch bei 5 %.

Je nach Vertrag, wird eine Leibrentenzahlung für eine Mindestzeit garantiert, unabhängig vom Erleben des/der Berechtigten. Hierdurch können Erben oder andere Personen mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden. Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des/der Berechtigten unter.

Immobilienverkauf auf Rentenbasis

Kurt Schüller, Geschäftsführer

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