Volle Transparenz bei der Kalkulation
Grundlage für die Berechnung einer Immobilien-Leibrente sind vor allem der Wert und Zustand der Immobilie sowie das Lebensalter der Immobilieneigentümer. Je höher das persönliche Alter bei Abschluss des Vertrages, desto höher wird die Rentenzahlung sein.
Für den Kaufpreis wird der aktuelle Immobilienwert, in der Regel auf Grundlage eines Wertgutachtens, angesetzt. Von diesem Immobilienwert wird der monetarisierte Wert des lebenslangen Wohnrechts abgezogen. Dieser wiederum ergibt sich anhand der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes.
Nachfolgend einige Berechnungsmodelle
1. Leibrente plus lebenslanges Wohnrecht
Beispiel: Wert der Immobilie: Ergebnis: | Ehepaar, jeweils 75 Jahre alt 500.000,– € Garantiert lebenslanges Wohnrecht plus 1.500,– € monatliche Leibrente |
Wert der Immobilie lt. Gutachten abzgl. Abwicklungskosten* = Basisbetrag.
Ermittlung der ortsüblichen Miete, Ermittlung der maximalen Lebenserwartung gemäß Sterbetabelle (Laufzeit). Anhand der Laufzeit wird die Summe aller Mietzahlungen zusammen mit anfallenden Versicherungskosten und Verwaltungskosten berechnet.
Die Summe wird abgezinst vom Basisbetrag abgezogen. Der Restbetrag wird entsprechend der ermittelten Laufzeit aufgeteilt und monatlich ausgezahlt.
Kurt Schüller, Geschäftsführer
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2. Monatliche Leibrente
Beispiel: Wert der Immobilie: Ergebnis: | Ehepaar, jeweils 75 Jahre alt 500.000,– € Garantierte monatliche Leibrente in Höhe von 2.500,00 € |
Wert der Immobilie lt. Gutachten minus Abwicklungskosten* = Basisbetrag.
Ermittlung der maximalen Lebenserwartung gemäß Sterbetabelle (Laufzeit). Anhand der Laufzeit wird die Summe aller Rentenzahlungen berechnet. Die Summe wird entsprechend der ermittelten Laufzeit aufgeteilt und entsprechend monatlich ausgezahlt.
3. Einmalzahlung plus lebenslanges Wohnrecht
Beispiel: Wert der Immobilie: Ergebnis: | Ehepaar, jeweils 75 Jahre alt 500.000,– € Garantiert lebenslanges Wohnrecht, Einmalzahlung in Höhe von 160.000,– € |
Wert der Immobilie lt. Gutachten minus Abwicklungskosten* = Basisbetrag.
Ermittlung der ortsüblichen Miete, Ermittlung der maximalen Lebenserwartung gemäß Sterbetabelle (Laufzeit). Anhand der Laufzeit wird die Summe aller Mietzahlungen zusammen mit anfallenden Versicherungskosten und Verwaltungskosten berechnet.
Die Summe wird abgezinst vom Basisbetrag abgezogen. Der Restbetrag wird ausgezahlt.
*Grunderwerbssteuer, Sicherheitsabschlag, Vertragskosten, Unternehmerlohn